Am 26. Mai 1818 erließ Maximilian I. Joseph von Bayern eine „aus Unserm freyen Entschlusse euch gegebene“ geschriebene Verfassung. Es war die modernere, nachgebesserte Variante der ursprünglichen Constitution, die bereits zehen Jahre zuvor erlassen worden war. Damit hielt noch lange nicht die Demokratie Einzug im Freistaat und auch die Gewalten waren längst noch nicht geteilt. Aber das Fundament war gelegt: Gesetze konnten ab sofort nur noch mit Zustimmung der Stände-Versammlung (später Landtag) erlassen werden.
Der Absolutismus in Bayern war Geschichte. Hintergrund für die Entscheidung des Königs, Teile des Volkes ein kleines bisschen mitregieren zu lassen, waren keineswegs Vernunft und Großzügigkeit, sondern die Furcht, zunächst von Napoleon, später vom Deutschen Bund eine Verfassung aufgedrückt zu bekommen. – Dann schreibt man sie sich lieber schnell selber. Und lässt das Recht auf eine allgemeine, geheime und direkte Wahl wohlweislich weg. Fortschrittlich war für 1818 der enthaltene Grundrechtekatalog, der den gleichen Zugang zu allen öffentlichen Ämtern gewährte, außerdem Sicherheit und Freiheit der Person garantierte, das Recht auf Unverletzlichkeit des Eigentums, das Recht auf den gesetzlichen Richter und Gewissens- und ein bisschen Pressefreiheit. Bei der nächsten Sunday Assembly gehts um diese erste bayerische Verfassung und was sich dadurch im Miteinander der Bürger bzw Untertanen verändert hat. Am Sonntag den 17. Juni um 11 Uhr in der Seidlvilla. Willkommen!